Anhörungsbogen

Anhörungsbogen im Briefkasten? Was Sie sagen müssen — und was nicht.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid: Die Behörde prüft erst und gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern.

Die Angaben zu Ihrer Person müssen stimmen; zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen — das ist Ihr gutes Recht.

Schweigen zur Sache wird nicht bestraft, und oft ist es klug, sich erst beraten zu lassen, bevor Sie etwas erklären.

Werfen Sie den Bogen nicht weg: Wer gar nicht reagiert, bekommt den Bußgeldbescheid trotzdem — nur ohne die eigene Sicht.

Der schnellste Weg zu Klarheit

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Ob Sie sich äußern sollten, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht; mit Rechtsschutzversicherung kostet die erste Einschätzung oft nichts.