Mahnbescheid

Ein gelber Brief vom Gericht? Beim Mahnbescheid zählt jede Woche.

Ein Mahnbescheid ist kein Urteil: Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung stimmt — es leitet sie nur weiter.

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung für den Widerspruch; der Start ist das Datum auf dem gelben Umschlag.

Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid, und dann darf gepfändet werden — auch wenn die Forderung falsch ist.

Das Widerspruchs-Formular liegt dem Brief bei: ankreuzen, unterschreiben, zurückschicken — eine Begründung braucht es nicht.

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