Vollstreckungsankündigung
Vollstreckung angekündigt? Jetzt zählt Ihr Konto.
Diese Ankündigung heißt: Eine Behörde oder ein Gläubiger will offene Forderungen zwangsweise einziehen — vom Konto, vom Lohn oder durch den Gerichtsvollzieher.
Melden Sie sich sofort bei der genannten Stelle: Ratenzahlung oder Stundung ist oft noch möglich, solange nichts gepfändet ist.
Ihr Konto schützen Sie als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto — ein gesetzlicher Grundbetrag bleibt Ihnen dann jeden Monat zum Leben.
Die Umwandlung verlangen Sie bei Ihrer Bank, sie kostet nichts und geht auch noch, wenn die Pfändung schon läuft.
Der schnellste Weg zu Klarheit
Fotografieren Sie das Schreiben, und eine KI von SendNative sagt Ihnen kostenlos in Klartext, was drinsteht und welche Frist gilt — ohne Konto, ohne Speicherung.
Kostenlose persönliche Hilfe leisten die Schuldnerberatungen der Verbraucherzentralen und der Wohlfahrtsverbände; sie stellen auch die Bescheinigung für einen höheren Freibetrag aus.



