Reha abgelehnt: Widerspruch gegen Rentenversicherung oder Krankenkasse
Ihr Antrag auf eine Reha wurde abgelehnt. Ein Widerspruch ist möglich, und er ist an eine Frist gebunden. Diese Seite sagt Ihnen, was zu tun ist.
Ein Monat ab Bekanntgabe
Gegen den Ablehnungsbescheid legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn er nicht nachweislich später kam.
Der Widerspruch geht an die Stelle, die abgelehnt hat, also an die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Er kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 84 Abs. 1 und 2 SGG, § 37 Abs. 2 SGB X, gelesen am Volltext auf gesetze-im-internet.de am 9. September 2026.
Was in den Widerspruch gehört
Zur Fristwahrung genügt der Satz, dass Sie Widerspruch einlegen, mit Aktenzeichen und Datum des Bescheids. Die Begründung reichen Sie nach.
In der Begründung zählt, was der Bescheid übersehen hat. Das sind aktuelle Befunde, Atteste, der Verlauf Ihrer Behandlung und das, was Sie im Alltag nicht mehr können.
Wenn die Frist vorbei ist
Waren Sie ohne eigenes Verschulden gehindert, die Frist einzuhalten, können Sie binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen und den Widerspruch nachholen.
Ist auch das nicht mehr möglich, bleibt der Überprüfungsantrag. Die Stelle prüft den Bescheid dann erneut, und bei Erfolg wird bis zu vier Jahre zurück nachgezahlt.
Rechtsgrundlage: § 67 SGG (Wiedereinsetzung), § 44 SGB X (Überprüfung, Absatz 4: bis zu vier Jahre), gelesen am 9. September 2026.
Häufige Fragen
Kann ich einfach einen neuen Antrag stellen?
Ja. Ein neuer Antrag startet ein neues Verfahren mit neuer Frist. Er ersetzt aber nicht die Nachzahlung, die ein erfolgreicher Widerspruch oder Überprüfungsantrag bringen kann.
Brauche ich neue ärztliche Unterlagen?
Sie helfen. Was nach dem Antrag hinzugekommen ist, kann eine erneute Prüfung tragen. Legen Sie Befunde und Atteste dem Widerspruch bei.

