Mahnung bekommen, obwohl bezahlt: So antworten Sie richtig
Sie haben bezahlt, und trotzdem liegt eine Mahnung im Briefkasten. Das kommt vor, wenn Zahlung und Mahnung sich kreuzen oder eine Buchung fehlt. Diese Seite sagt Ihnen, wie Sie antworten.
Wer bezahlt hat, ist nicht in Verzug
In Verzug kommt nur, wer nach Fälligkeit auf eine Mahnung nicht leistet. Haben Sie vor der Mahnung bezahlt, gibt es keinen Verzug und keine Mahnkosten.
Für eine Rechnung gilt außerdem: Spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat.
Rechtsgrundlage: § 286 Abs. 1 und 3 BGB, gelesen am Volltext auf gesetze-im-internet.de am 9. September 2026.
Die Antwort: kurz, mit Beleg
Antworten Sie schriftlich an den Absender der Mahnung. Nennen Sie Rechnungsnummer, Datum und Betrag Ihrer Zahlung und legen Sie den Zahlungsbeleg bei, etwa den Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung erledigt ist. Zahlen Sie keine Mahngebühren für eine Zahlung, die vor der Mahnung geleistet wurde.
Wenn ein Inkassobüro schreibt
Antworten Sie auch dem Inkassobüro schriftlich, mit demselben Beleg. Verlangen Sie eine Aufstellung, worauf die Forderung beruht und welche Kosten woher kommen.
Häufige Fragen
Ich habe nichts bestellt und trotzdem eine Mahnung bekommen. Was jetzt?
Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie den Nachweis des Vertrags. Zahlen Sie nichts, bevor der Absender belegt hat, worauf sich die Forderung stützt.
Kann eine Mahnung meinen Schufa-Eintrag betreffen?
Eine bestrittene oder bezahlte Forderung darf nicht als offen gemeldet werden. Bewahren Sie Ihre schriftliche Antwort und den Beleg auf.

