Mahnung bekommen, obwohl bezahlt: So antworten Sie richtig

Sie haben bezahlt, und trotzdem liegt eine Mahnung im Briefkasten. Das kommt vor, wenn Zahlung und Mahnung sich kreuzen oder eine Buchung fehlt. Diese Seite sagt Ihnen, wie Sie antworten.

Wer bezahlt hat, ist nicht in Verzug

In Verzug kommt nur, wer nach Fälligkeit auf eine Mahnung nicht leistet. Haben Sie vor der Mahnung bezahlt, gibt es keinen Verzug und keine Mahnkosten.

Für eine Rechnung gilt außerdem: Spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat.

Rechtsgrundlage: § 286 Abs. 1 und 3 BGB, gelesen am Volltext auf gesetze-im-internet.de am 9. September 2026.

Die Antwort: kurz, mit Beleg

Antworten Sie schriftlich an den Absender der Mahnung. Nennen Sie Rechnungsnummer, Datum und Betrag Ihrer Zahlung und legen Sie den Zahlungsbeleg bei, etwa den Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung.

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung erledigt ist. Zahlen Sie keine Mahngebühren für eine Zahlung, die vor der Mahnung geleistet wurde.

Wenn ein Inkassobüro schreibt

Antworten Sie auch dem Inkassobüro schriftlich, mit demselben Beleg. Verlangen Sie eine Aufstellung, worauf die Forderung beruht und welche Kosten woher kommen.

Häufige Fragen

Ich habe nichts bestellt und trotzdem eine Mahnung bekommen. Was jetzt?

Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie den Nachweis des Vertrags. Zahlen Sie nichts, bevor der Absender belegt hat, worauf sich die Forderung stützt.

Kann eine Mahnung meinen Schufa-Eintrag betreffen?

Eine bestrittene oder bezahlte Forderung darf nicht als offen gemeldet werden. Bewahren Sie Ihre schriftliche Antwort und den Beleg auf.

Sie laden den Brief hoch, wir bereiten die Antwort vor

Fotografieren Sie das Schreiben oder laden Sie den Scan in Ihr Konto. Ihre Akte ordnet den Brief ein, erkennt die Frist und bereitet das passende Schreiben vor.

Sie lesen den Entwurf, ändern, was Sie ändern wollen, und geben ihn frei. Ohne Ihr Ja verlässt kein Brief das Haus.

Sie schreiben in Ihrer Sprache, wir antworten in Ihrer Sprache und schreiben der Behörde auf Deutsch. Ihre Akte bleibt auf unseren eigenen Servern in Deutschland.

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