Brief vom Amtsgericht wegen Erbe, Schulden oder Mahnbescheid: Was jetzt zählt

Ein Brief vom Amtsgericht ist selten angenehm und fast immer mit einer Frist verbunden. Diese Seite sagt Ihnen, welche Briefe das sind und was jeweils zählt.

Der gerichtliche Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht, nicht vom Gläubiger. Sie können gegen den Anspruch ganz oder teilweise schriftlich Widerspruch beim Gericht erheben, solange kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist.

Der Widerspruch braucht keine Begründung. Er verhindert, dass aus dem Mahnbescheid ohne Verfahren ein vollstreckbarer Titel wird.

Rechtsgrundlage: § 694 Abs. 1 ZPO (Widerspruch gegen den Mahnbescheid), gelesen am Volltext auf gesetze-im-internet.de am 7. September 2026.

Der Brief vom Nachlassgericht

Nach einem Todesfall schreibt das Nachlassgericht den Erben. Wer eine Erbschaft nicht annehmen will, etwa wegen Schulden, kann sie nur binnen sechs Wochen ausschlagen.

Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren. Bei einem Testament beginnt sie erst mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Sie beträgt sechs Monate, wenn der Verstorbene zuletzt nur im Ausland gewohnt hat oder Sie sich zu Beginn der Frist im Ausland aufhalten.

Rechtsgrundlage: § 1944 Abs. 1 bis 3 BGB (Ausschlagungsfrist), gelesen am 9. September 2026.

Der gelbe Umschlag

Kommt der Brief im gelben Umschlag, ist er förmlich zugestellt. Mit dem Einlegen in den Briefkasten gilt er als zugestellt, und das Datum auf dem Umschlag startet die Frist.

Rechtsgrundlage: § 180 ZPO, gelesen am 9. September 2026.

Häufige Fragen

Der Brief ist nicht an mich, sondern falsch zugestellt. Was tun?

Öffnen Sie ihn nicht und geben Sie ihn beim Gericht oder bei der Post zurück, mit dem Hinweis auf die falsche Zustellung. Eine Frist gegen Sie läuft daraus nicht.

Ich weiß nicht, ob die Forderung im Mahnbescheid stimmt.

Dann widersprechen Sie fristgerecht und klären Sie die Forderung danach. Ohne Widerspruch wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid.

Sie laden den Brief hoch, wir bereiten die Antwort vor

Fotografieren Sie das Schreiben oder laden Sie den Scan in Ihr Konto. Ihre Akte ordnet den Brief ein, erkennt die Frist und bereitet das passende Schreiben vor.

Sie lesen den Entwurf, ändern, was Sie ändern wollen, und geben ihn frei. Ohne Ihr Ja verlässt kein Brief das Haus.

Sie schreiben in Ihrer Sprache, wir antworten in Ihrer Sprache und schreiben der Behörde auf Deutsch. Ihre Akte bleibt auf unseren eigenen Servern in Deutschland.

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